|
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der OptiLab Inh. Dipl.-Ing. K.Lischewski e.K.
1. Allgemeines
1.1 Die OptiLab Inh. Dipl.-Ing. K.Lischewski e.K. (im folgenden OptiLab) hat ihren Geschäftssitz in Rodgau.
1.2 Die Lieferung, Leistung und Angebote der OptiLab erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
1.3 Abweichung von diesen Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen sowie
vertragliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie entweder
schriftlich vereinbart oder von OptiLab schriftlich bestätigt werden. Die
Vereinbarung der Schriftform ist nicht abdingbar.
2. Behördliche Genehmigungen/Bewilligungen
OptiLab weist darauf hin, dass optische Richtfunksysteme und
andere Übertragungssysteme der OptiLab den Bestimmungen des
Fernmeldeanlagengesetzes unterliegen. Der Anwender ist alleine verantwortlich
für Erlangung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen. Er wird hierbei von der
OptiLab unterstützt.
3. Urheberrecht, Verfügbarkeit
3.1 Systemkonzepte, Zeichnungen, Software und andere Unterlagen
sind Eigentum der OptiLab und unterliegen Ihrem Urheberrecht. Sie dürfen nur
nach Einwilligung von OptiLab Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind, falls
der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3.2 Die Verfügbarkeit optischer Richtfunksysteme wie auch von
HF-Richtfunksystemen hängt von der jeweiligen Witterung ab. Eine
hundertprozentige Verfügbarkeit kann daher nicht garantiert werden. OptiLab
haftet deshalb nicht für Schäden oder Folgekosten aufgrund witterungsbedingter
Ausfälle der Systeme.
4. Widerufsrecht
4.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferrungen gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferrung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
OptiLab e.K.
Inhaber: Klaus Lischewski
Eisenbahnstr. 30
63110 Rodgau
Fax: 06106/28459-25
E-Mail: service@optilab.de
4.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz bzw. Schadenersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen müssen gebracht bzw. abgeholt werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Widerrufsfrist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserkläung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
4.3 Ausschluss des Widerrufsrechts
Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind (BGB) und bei Abschluss des Vertrages in Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 OptiLab behält sich bis zur völligen Befriedigung aller
Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung das Eigentum an allen von ihr
gelieferten Gegenständen vor. Übersteigt der Warenwert dieser Gegenstände den
Betrag der Gesamtforderung um 10%, so ist OptiLab verpflichtet, Gegenstände im
Gesamtwert von mehr als 110% der noch zu sichernden Forderung aus dem
Eigentumsvorbehalt freizugeben. Die Reihenfolge der Freigabe richtet sich nach
dem Lieferungszeitpunkt der Gegenstände. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist OptiLab berechtigt, die
Herausgabe der ihr gehörenden Gegenstände - nach entsprechender Fristsetzung und
dem fruchtlosen Ablauf der Frist - zu verlangen.
5.2 Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Sicherungsabtretungen sind bis
zur Befriedigung der Forderungen durch den Besteller unzulässig.
6. Preise und Zahlung
6.1 Die Preise gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder
Montage ab Werk ausschließlich Verpackung, wenn nichts anderes ausdrücklich im
Angebot vermerkt ist.
6.2 Die Preise verstehen sich in Euro und für den jeweils abgeschlossenen
Vertrag. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten, eine Ausnahme bildet hier der Online-Shop. Sie
wird in der Rechnung getrennt aufgeführt. Es gilt der zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuersatz.
6.3 OptiLab behält sich vor, bei Annahme der Bestellung eine 30%ige Anzahlung zu
verlangen.
6.4 Verzögert der Kunde die Annahme der Geräte bzw. Leistung, dann beginnt die
Zahlungsfrist mit dem Tag, an dem OptiLab dem Besteller ihre Lieferbereitschaft
angezeigt hat. Die Inbetriebnahme oder Inbesitznahme der Geräte durch den
Besteller ist nicht erforderlich.
6.5 Der Zeitpunkt der Fälligkeit gem. Punkt 6.4 wird dadurch nicht verschoben,
dass der Kunde die Annahme der Geräte bzw. Leistungen verzögert, sofern OptiLab
dem Besteller die Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft angezeigt hat.
6.6 OptiLab ist berechtigt, aus wichtigem Grund den Vertrag zu kündigen oder nur
gegen Vorkasse zu liefern. Der Besitzer kann hieraus keine Ansprüche herleiten.
6.7 Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung - auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden - nur berechtigt, wenn
OptiLab ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
6.8 Der Gesammtbetrag ist in der Regel bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware auf das Konto der OptiLab e.K zu überweisen.
7. Kostentragungsvereinbarung
Üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
8. Frist für Lieferung / Leistung
8.1 Die Fristen für die von OptiLab zu erbringenden Lieferungen
oder Leistungen richten sich nach der jeweiligen individualvertraglichen
Vereinbarung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Besteller
sämtliche von ihm zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen vorlegt,
vereinbarte Zahlungsbedingungen sowie auch sonstige vertraglich für die
Fälligkeit vereinbarte Bedingungen erfüllt. Verzögert der Besteller seine
diesbezügliche Mitwirkungshandlung, so verlängert sich die Lieferfrist für
OptiLab angemessen. OptiLab ist berechtigt, dem Besteller für seine
Mitwirkungshandlung eine angemessene Nachfrist zu setzen, den Vertrag zu beenden
und eine angemessene Entschädigung zu verlangen, wenn der Besteller innerhalb
dieser Frist seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt.
8.2 Die Lieferfrist gilt als eingehalten:
Bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn die betriebsbereite Sendung
innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungsfrist zum Versand gebracht oder
abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller
zu vertreten hat verzögert, so gilt die Frist bei Meldung der
Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten.
Bei Lieferung mit Aufstellung und Montage, sobald diese innerhalb der
vereinbarten Frist erfolgt ist.
8.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die OptiLab die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch
wenn sie bei Lieferanten von OptiLab oder deren Unterlieferanten eintreten -,
hat OptiLab auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigt OptiLab, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten.
8.4 Setzt der Besteller bei Verzögerung der Leistung durch OptiLab eine
angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist
berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen; Schadenersatzansprüche in Höhe des
vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller anstelle der Leistung nur bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung zu.
9. Gefahrübergang
9.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist die Lieferung ab Werk vereinbart, und zwar auch bei frachtfreier
Lieferung (Schickschuld).
9.2 Bei Lieferung ohne Montage geht die Gefahr über, wenn die betriebsbereite
Sendung zum Versand gebracht worden ist. Die Verpackung und der Versand erfolgt
von OptiLab in geeigneter üblicher Verpackung. Auf Wunsch und Kosten des
Bestellers wird die Sendung von OptiLab gegen Bruch-, Transport- und
Feuerschaden versichert.
9.3 Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage geht die Gefahr mit
ordnungsgemäßer Erbringung der von OptiLab geschuldeten Leistung auf den
Besteller über.
10. Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme
10.1 Der Besteller hat auf seine Kosten rechtzeitig alle
Vorbereitungsarbeiten zu besorgen, die eine reibungslose und zweckentsprechende
Aufstellung bzw. Montage und Inbetriebnahme oder Reparatur der Geräte
gewährleisten.
10.2 Hat der Besteller Verzögerungen zu vertreten, so werden ihm die Kosten
hierfür berechnet
10.3 Arbeiten zu den Geräten erfolgen zu den jeweils gültigen Montage - oder
Reparatursätzen der OptiLab für Arbeiten vor Ort oder im Werk.
11. Haftung und Mängel
11.1 Als Beschaffenheit der Systeme gilt grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Systeme dar.
11.2 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner
etwaigen Untersuchungs- oder Rügenobliegenheit gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß und
rechtzeitig nachkommen ist.
11.3 Soweit ein von OptiLab zu vertretender Mangel vorliegt, ist sie nach ihrer
Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung (Nacherfüllung) berechtigt. Im Falle
der Nacherfüllung ist sie verpflichtet, alle zu diesem Zwecke erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach
einem anderen Ort als dem der Lieferanschrift verbracht wurde. Serviceeinsätze
der OptiLab aufgrund witterungs- oder montagebedingter Nachjustagen stellen
keinen von OptiLab zu vertretenden Mangel dar mit der Folge, dass deren Kosten
vom Besteller zu übernehmen sind.
11.4 Ist OptiLab zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich
diese über angemessene Frist hinaus aus Gründen, die OptiLab zu vertreten hat,
oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung binnen der seitens des
Bestellers gesetzten Nachfrist fehl, so ist der Besteller berechtigt, nach
seiner Wahl den Kaufpreis herabzusetzen oder von Vertrag zurückzutreten. Das
Recht zum Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn und soweit nur ein unerheblicher
Mangel der Ware vorliegt. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
11.5 Sofern sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers ausgeschlossen. OptiLab haftet nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet OptiLab nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
11.6 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Ursache eines
Sachschadens auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner
nicht bei vorsätzlicher oder (grob-) fahrlässiger Pflichtverletzung und daraus
resultierender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung der
OptiLab auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, ein (1)
Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gehen
vor.
12. Haftungsumfang
12.1 Soweit gemäß Ziffern 10 ff OptiLab's Haftung auf
Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle
etwaigen Ansprüche aufgrund der nunmehr kodifizierten allgemeinen
Rechtsinstitute wie ‚culpa in contrahendo' (§ 311 II, III, § 241 II und § 280
BGB n.F.), ‚positiver Forderungsverletzung' (§ 280, §§ 281, 282; § 324; § 241 II
BGB n.F.), insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823
BGB.
12.2 Die Regelung gemäß Ziffer 11.1 gilt nicht für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz.
12.3 Soweit die Haftung von OptiLab ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen.
13. Gewerbliche Schutzrechte, Exportkontrolle
13.1 Falls Dritte aus Schutzrechten berechtigte Ansprüche
geltend machen sollten, wird OptiLab nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten
entweder für den Besteller eine Lizenz erwirken, das betreffende Produkt
kostenfrei entsprechend ändern, es durch ein schutzrechtfreies ersetzen oder –
falls diese Maßnahmen nicht oder nur mit unzumutbarem wirtschaftlichen Aufwand
durchzuführen sind - die Produkte gegen Rückerstattung des Kaufpreises
zurückzunehmen. OptiLab und der Besteller verpflichtet sich, die Schutzrechte
der jeweils anderen Partei weder anzugreifen noch angreifen zu lassen und auch
Dritte bei solchen Angriffen nicht zu unterstützen.
13.2 Der Besteller verpflichtet sich, sämtliche auf die Produkte anzuwenden
Ausfuhrbestimmungen nach deutschem Recht einzuhalten.
14. Übertragbarkeit des Vertrages
Alle Verpflichtungen aus dem Vertrag kann OptiLab durch Dritte
erfüllen lassen.
15. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
15.1 Für diese Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen sowie
für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen OptiLab und dem jeweiligen Besteller
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz von OptiLab Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. OptiLab ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem (Wohn-)Sitz
/ seiner Niederlassung zu verklagen.
15.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Erfüllungsort der Geschäftssitz von OptiLab.
16. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Liefer- und
Verkaufsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
zwischen den Vertragsparteien unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr,
zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine
Regelung zu ersetzen, die wirksam ist und mit welcher der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird. Gesetzliche
Bestimmungen kommen erst danach zur Anwendung. Das Gleiche gilt im Falle einer
Lücke.
AGB OptiLab e.K. (Inh. Dipl.-Ing. K.Lischewski) - Stand: 2011
|